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Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Direktive zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten, damit Hinweisgebende in Zukunft besser vor negativen Konsequenzen und Auswirkungen, wie zum Beispiel einer Kündigung, Versetzung oder Einschüchterung, geschützt sind. Künftig stehen deshalb Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Freiberufler, Dienstleister, Geschäftspartner sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst durch die Richtlinie 2019/1937 unter besonderem Schutz, wenn sie Verstöße gegen Unionsrecht melden.
Whistleblowing bezieht sich auf den Akt des Aufdeckens von Fehlverhalten, illegalen oder unethischen Praktiken innerhalb einer Organisation oder einer Institution, in der eine Person arbeitet oder gearbeitet hat. Ein Whistleblower ist eine Person, die Beweise für solches Fehlverhalten öffentlich oder an die zuständigen Stellen weitergibt, um das Fehlverhalten offenzulegen und gegebenenfalls zu beenden.
Whistleblowing kann auf verschiedene Weise erfolgen, zum Beispiel durch das Melden an Vorgesetzte, Regulierungsbehörden, Medien oder Strafverfolgungsbehörden. Die Offenlegung kann durch interne oder externe Kanäle erfolgen, je nachdem, wie gut das Whistleblower-System innerhalb einer Organisation funktioniert.
In einigen Fällen kann Whistleblowing schwerwiegende Konsequenzen für den Whistleblower haben, wie z.B. Kündigung, Schikane oder sogar Verfolgung durch die betroffene Organisation. Aus diesem Grund gibt es in einigen Ländern Gesetze zum Schutz von Whistleblowern, die den Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen durch die betroffene Organisation schützen sollen. Die EU Whistleblowing Richtlinie soll diese Gesetzgebung jetzt vereinheitlichen.
Die EU Whistleblowing Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) ist eine europäische Gesetzgebung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Schutz von Whistleblowern in der gesamten Europäischen Union schaffen soll. Die Richtlinie wurde im Dezember 2019 verabschiedet und sollte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist in Deutschland bis jetzt nicht geschehen.
Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es, Verstöße aufzudecken, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und Hinweisgeber wirksam vor negativen Auswirkungen zu schützen. Die Richtlinie will verhindern, dass Hinweisgeber in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, die die EU-Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Whistleblowern umsetzen müssen. Dazu gehören:
Die Schaffung von sicheren Meldekanälen für Whistleblower innerhalb von Organisationen oder außerhalb von Organisationen, an die Whistleblower Informationen melden können.
Der Schutz von Whistleblowern vor Vergeltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kündigung oder Entlassung, und die Verhängung von Sanktionen gegen Arbeitgeber, die Whistleblower benachteiligen oder diskriminieren.
Die Unterstützung von Whistleblowern durch spezielle Beratungsstellen oder andere geeignete Stellen.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie gilt für eine Vielzahl von Bereichen, einschließlich des öffentlichen Sektors, des Privatsektors, der Finanzdienstleistungen, der öffentlichen Auftragsvergabe, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes. Mit der Richtlinie sollen Whistleblower dazu ermutigt werden, Missstände und Fehlverhalten zu melden, um die öffentliche Interessenwahrnehmung zu fördern und einen höheren Schutz für Whistleblower in der EU zu schaffen.
Die Richtlinie gilt in den EU-Mitgliedstaaten für alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro. Lokale Behörden, die Dienstleistungen für mehr als 10.000 Menschen erbringen, fallen ebenfalls unter die Anforderungen der Richtlinie. Die Richtlinie gilt auch für einige Unternehmen, die nicht unter diese Grenzen fallen. Unternehmen jeder Größe, die im Finanzdienstleistungssektor tätig sind oder bei denen das Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, müssen die Anforderungen der Richtlinie ebenfalls beachten.
Die Richtlinie legt zwar nicht fest, ob sich die Beschäftigten in der EU befinden müssen, aber es ist davon auszugehen, dass jedes Unternehmen mit Sitz in der EU, das mehr als 50 Beschäftigte hat, die Richtlinie einhalten muss, unabhängig davon, wo sich die Beschäftigten befinden, ob innerhalb oder außerhalb der EU.
Ebenso ist unklar, ob Unternehmen außerhalb der EU, die mehr als 50 Arbeitnehmer in der EU beschäftigen, die Richtlinie einhalten müssen. Da ihre Beschäftigten in der EU einer Reihe von EU-Arbeitsgesetzen unterliegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Unternehmen der Richtlinie unterliegen, unabhängig davon, wo ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Whistleblowern im öffentlichen und privaten Sektor wirksame Kanäle zur Verfügung zu stellen, um Verstöße gegen EU-Vorschriften vertraulich zu melden und ein System zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sollten bereits bis zum 17. Dezember 2021 die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.
Die Richtlinie spielt eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung des Unionsrechts in einer Reihe wichtiger Politikbereiche, in denen Verstöße gegen das Unionsrecht dem öffentlichen Interesse schaden können, vom Umweltschutz über das öffentliche Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, nukleare Sicherheit und Produktsicherheit bis hin zum Schutz der finanziellen Interessen der Union.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht verschiedene interne und/oder externe Meldekanäle für Hinweisgeber vor, die einen Missstand melden möchten. Diese Meldekanäle sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber ihre Meldung auf sichere und geschützte Weise machen können.
Zu den Meldekanälen gehören interne Meldestellen, externe Meldestellen, öffentliche Stellen und Anwälte. Als besonders effektiv hat sich dabei ein webbasiertes Hinweisgebersystem erwiesen, da es im digitalen Raum einfacher ist, gängige Bestimmungen zu achten und die Privatsphäre des Meldenden zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Hinweisgeber das Recht hat, den Meldekanal frei zu wählen, der für ihn am besten geeignet ist. Unternehmen und Organisationen dürfen den Hinweisgeber nicht daran hindern, eine Meldung über einen der Meldekanäle zu machen, und dürfen den Hinweisgeber nicht diskriminieren oder benachteiligen, weil er einen Missstand gemeldet hat.
Die Richtlinie legt fest, dass Whistleblower die Möglichkeit haben müssen, anonym zu bleiben oder vertrauliche Informationen zu teilen, ohne dass ihre Identität bekannt wird, es sei denn, dies ist erforderlich, um den Verstoß zu untersuchen oder Maßnahmen zu ergreifen. Die Richtlinie fordert auch, dass die Identität des Whistleblowers und andere personenbezogene Daten nur dann offengelegt werden dürfen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um den Verstoß zu untersuchen oder Maßnahmen zu ergreifen, und dass diese Offenlegung gemäß den Datenschutzbestimmungen der EU erfolgen muss.
Die Richtlinie fordert auch, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass die personenbezogenen Daten von Whistleblowern angemessen geschützt werden, einschließlich der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung dieser Daten. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von verschlüsselten Kommunikationskanälen und sicheren Speichersystemen erfolgen. Dies alles musss DSGVO-konform durchgeführt werden.
Mit Hilfe eines Hinweisgebersystem sollten Unternehmen die Vorgaben der Richtlinie beinhalten, damit sie Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen und Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Im Dezember 2019 ist die EU Whistleblower Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten und mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie jetzt auf nationaler Ebene umsetzen. Alle EU-Mitgliedstaaten hatten bis Dezember 2021 Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze umzuwandeln und am 16. Dezember 2022 wurde das Gesetz in der letzten Sitzung des Bundestags verabschiedet. Im nächsten Schritt musste das Gesetz nun noch durch den Bundesrat, der jedoch in seiner Sitzung am 10.2.2023 dem Gesetz nicht zugestimmt hat.
Folgende Punkte beinhaltet das Hinweisgeberschutzgesetz:
Organisationen müssen sichere Hinweisgebersysteme einführen.
Die Meldung muss mündlich, schriftlich oder persönlich möglich sein.
Der Eingang der Meldung muss innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden.
Innerhalb von drei Monaten muss die Person darüber informiert werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Das am 16. Dezember 2022 im Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz, scheiterte Anfang 2023 im Bundesrat. Der Rat blockierte das Gesetz am 10. Februar 2023 und kann also nicht wie geplant in Kraft treten. Damit ist das Gesetz vorerst gescheitert. Der Bundestag kann nun den Vermittlungsausschuss anrufen, der ein Instrument der politischen Kompromissfindung im Gesetzgebungsverfahren ist und dessen Aufgabe es ist, unterschiedliche Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zu vereinen. Eine Alternative wäre ein neuer Gesetzentwurf.
Dies ist zur Zeit noch nicht abzusehen, da das Gesetz, bevor es in Kraft tritt, noch durch den Bundesrat gebracht werden muss. Das Hinweisgeberschutzgesetz war hier im Februar 2023 gescheitert, weshalb der Bundestag nun in einem nächsten Schritt den Vermittlungsausschuss anrufen wird, der zwischen Bundestag und Bundesrat vermitteln muss. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird dann drei Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Dir als Arbeitgeber verschiedene Vorteile. Wir von Kenjo haben Dir diese einmal in einer Liste zusammengefasst:
Insgesamt bietet das Hinweisgeberschutzgesetz Dir als Arbeitgeber eine Menge Vorteile, indem es dazu beiträgt, Probleme frühzeitig zu erkennen, Risiken zu reduzieren und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet auch Deinen Arbeitnehmern verschiedene Vorteile. Wir von Kenjo haben auch diese einmal in einer Liste zusammengefasst:
Insgesamt bietet das Hinweisgeberschutzgesetz Deinen Arbeitnehmern einen klaren Nutzen, indem es sie vor möglichen Repressalien schützt, die Offenheit und Transparenz fördert, dazu beiträgt, die Öffentlichkeit zu schützen und den Arbeitsplatz zu sichern.
Die Nichteinhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das Behindern von Meldungen oder das Ergreifen von Repressalien kann deswegen zu Schadensersatzforderungen seitens Deiner Mitarbeitenden führen. Daher ist es wichtig, auch bevor das Gesetz in nationales Recht überführt wird, sich innerhalb Deines Unternehmens um die Umsetzung zu kümmern. Dies kann vor allem mit Hilfe eines digitalen Systems geschafft werden, da dies jederzeit gesetzeskonform agiert und funktioniert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze und Regelungen melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Um das Gesetz effektiv umzusetzen, müssen Organisationen und Unternehmen in der Regel die folgenden Schritte unternehmen:
Schaffung von klaren Richtlinien und Verfahren: Organisationen sollten klare Richtlinien und Verfahren für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Regelungen sowie für den Schutz von Hinweisgebern entwickeln und diese Richtlinien und Verfahren intern kommunizieren. Es sollten auch spezifische Anforderungen und Verfahren für die Untersuchung von gemeldeten Verstößen und den Schutz von Hinweisgebern festgelegt werden.
Schulung von Mitarbeitern: Organisationen sollten Schulungen und Schulungsmaterialien bereitstellen, um Mitarbeiter über die Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern und zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze und Regelungen zu informieren.
Schutz von Hinweisgebern: Organisationen sollten sicherstellen, dass Hinweisgeber, die Verstöße melden, geschützt sind und nicht von Vergeltungsmaßnahmen betroffen sind. Dies kann durch Maßnahmen wie die Bereitstellung von Anonymität und Vertraulichkeit, die Unterstützung durch Rechtsanwälte und Berater sowie den Schutz vor Entlassung oder anderen Vergeltungsmaßnahmen erfolgen.
Schutz von Hinweisgebern: Organisationen sollten sicherstellen, dass Hinweisgeber, die Verstöße melden, geschützt sind und nicht von Vergeltungsmaßnahmen betroffen sind. Dies kann durch Maßnahmen wie die Bereitstellung von Anonymität und Vertraulichkeit, die Unterstützung durch Rechtsanwälte und Berater sowie den Schutz vor Entlassung oder anderen Vergeltungsmaßnahmen erfolgen.
Überwachung und Berichterstattung: Organisationen sollten ihre internen Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Verstößen und zum Schutz von Hinweisgebern regelmäßig überprüfen und verbessern. Sie sollten auch eine klare Berichterstattung über den Status von gemeldeten Verstößen und den Schutz von Hinweisgebern bereitstellen.
Zusammenfassend sollten Organisationen klare Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Hinweisgebern entwickeln, Schulungen anbieten, Meldekanäle bereitstellen, Hinweisgeber schützen und ihre internen Verfahren regelmäßig überwachen und verbessern, um das Hinweisgeberschutzgesetz effektiv umzusetzen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards aufdecken. Das Gesetz bietet Arbeitnehmern Schutz vor möglichen Repressalien und fördert die Offenheit und Transparenz im Unternehmen. Für Arbeitgeber bietet es die Möglichkeit, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und das Risiko von Schäden durch Fehlverhalten zu reduzieren.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen von den Vorteilen des Hinweisgeberschutzgesetzes profitieren können, ist es wichtig, eine Checkliste zu haben, die sicherstellt, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Mit unserer Checkliste kann Dein Unternehmen sicherstellen, dass Deine Mitarbeiter geschützt sind und mögliche Verstöße frühzeitig erkannt werden. Lade unsere Checkliste jetzt herunter!
Da das Hinweisgeberschutzgesetz für viele Organisationen und Unternehmen von großer Bedeutung ist, gibt es viele wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung. Wir von Kenjo haben einige dieser wichtigen Fragen untersucht und erläutern, um Dir als Unternehmer zu helfen, das Hinweisgeberschutzgesetz effektiv umzusetzen und Hinweisgeber angemessen zu schützen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Unternehmen vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Meldung von Verstößen zu erleichtern und die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Wenn ein Unternehmen gegen diese Vorschriften verstößt, können Strafen wie Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder strafrechtliche Verfolgung drohen.
Du als Unternehmer musst mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro rechnen, wenn Du keine interne Hinweisgeber-Meldestelle einrichtest oder andere Maßnahmen ergreifst, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards sicher und vertraulich melden können.
Daher ist es für Unternehmen wichtig, sicherzustellen, dass sie eine angemessene interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben und dass Mitarbeiter über ihre Rechte und Schutzmaßnahmen informiert sind. Eine sorgfältige Einhaltung dieser Vorschriften kann dazu beitragen, das Vertrauen von Mitarbeitern und anderen Interessengruppen in das Unternehmen zu stärken und das Risiko von Strafen und Reputationsverlusten zu reduzieren.
Unternehmen sind verpflichtet, anonyme Meldungen von Verstößen gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards zu ermöglichen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber ihre Meldungen anonym oder vertraulich abgeben können, um ihre Identität und ihre Position im Unternehmen zu schützen.
Die Möglichkeit, anonyme Meldungen zu akzeptieren, ist wichtig, da viele Mitarbeiter möglicherweise zögern, Verstöße zu melden, aus Angst vor Repressalien oder anderen Konsequenzen. Durch die Möglichkeit, anonyme Meldungen zu machen, können Mitarbeiter ihre Bedenken äußern, ohne sich Sorgen um ihre Identität und mögliche Auswirkungen auf ihre Arbeitssituation machen zu müssen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass anonyme Meldungen nicht immer die beste Option sind. Wenn ein Hinweisgeber anonym bleibt, kann es schwierig sein, zusätzliche Informationen zu erhalten oder den Fall gründlich zu untersuchen. In einigen Fällen kann es auch schwierig sein, Schutzmaßnahmen für den Hinweisgeber zu ergreifen, da der Arbeitgeber nicht weiß, wer die Meldung gemacht hat.
Daher ist es wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeiter über ihre Optionen informiert sind und dass es klare Richtlinien gibt, wie mit anonymen Meldungen umzugehen ist. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Meldungen vertraulich behandelt werden und dass Hinweisgeber geschützt werden, unabhängig davon, ob sie sich entscheiden, anonym zu bleiben oder nicht.
Externe Firmen dürfen mit der Einrichtung einer Meldestelle beauftragt werden, womit zusätzlich auch ein verlässlicher und erfahrener Partner gewonnen wird, der Unterstützung bei Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit, Kommunikation mit Personalvertretungen und Betriebsratsthemen ermöglicht.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 16. Dezember 2021 im Bundestag verabschiedet worden und muss jetzt noch durch den Bundesrat gebracht werden. Das Gesetz wurde aufgrund der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, eingeführt. Es gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und bietet Hinweisgebern einen gesetzlichen Schutz vor Repressalien und Diskriminierung, wenn sie Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards melden. Im nächsten Schritt muss es nun noch abschließend durch den Bundesrat, wo es beim ersten Versuch gescheitert war.
Ein Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes kann Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien, wenn sie Verstöße melden oder versuchen, diese aufzudecken.
Zu den Verstößen, die ein Hinweisgeber melden kann, gehören beispielsweise:
Es ist wichtig zu beachten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz nicht nur für Mitarbeiter gilt, sondern auch für externe Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten oder mit ihm zusammenarbeiten, wie beispielsweise Zulieferer oder Dienstleister.
Ein Hinweisgeber sollte jedoch sicherstellen, dass er über ausreichende Beweise für den gemeldeten Verstoß verfügt, um die Glaubwürdigkeit seiner Meldung zu erhöhen. Unternehmen sind verpflichtet, Hinweisen auf Verstöße nachzugehen, aber ohne ausreichende Beweise können sie möglicherweise nicht angemessen handeln.
Insgesamt bietet das Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgebern Schutz, um Verstöße aufzudecken, ohne sich Sorgen um Vergeltungsmaßnahmen oder andere Konsequenzen machen zu müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Schutz für Hinweisgeber, die Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften oder ethische Standards melden. Der Schutz für Hinweisgeber umfasst unter anderem:
Diese Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen Verstöße melden können.
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